„Krone“-Ombudsfrau

Obsorgefall: Behinderter Bub muss in Heim bleiben

Ombudsfrau
24.01.2022 12:00

Mit einem Beschluss des Höchstgerichtes hat das Obsorgedrama um einen behinderten Buben aus Oberösterreich ein vorläufiges Ende gefunden. Der mittlerweile Siebenjährige bleibt weiterhin in einer betreuten Einrichtung. Die Mutter, die ihn fünf Jahre intensivmedizinisch gepflegt hat, darf pro Monat eine Stunde zu ihm.

Nach seiner Geburt 2014 haben die Ärzte dem Kind mit schweren Behinderungen wenig Überlebenschancen geben. Fünf Jahre lang hat sich die Mutter zu Hause um ihren Sohn, der künstlich beatmet werden musste, gekümmert. Unter Aufsicht des Jugendamtes. Im Zuge eines monatelangen Spitalsaufenthaltes Anfang 2020 kam die dramatische Wende. Es hieß, der Fünfjährige sei unterernährt. Er musste ins Heim.

Die Ombudsfrau hat über den Fall und den Kampf der Mutter um die Obsorge mehrmals berichtet. Dass es ihrem Sohn im Heim besser geht, daran gibt es Zweifel. Mehrere Infekte brachten den Buben ein Dutzend Mal ins Krankenhaus. Mittlerweile habe er den zwanzigsten (!) Betreuer. Die Mutter darf ihr Kind, zu dem sie - nach fünf Jahren intensiver Pflege - eine enge Bindung hatte, nur eine Stunde pro Monat sehen. Ein Gutachten zum Zustand ihres Sohnes darf sie mangels Obsorge nicht in Auftrag geben.

Mutter wendet sich nun an Menschenrechtsgerichtshof
Das Gericht wirft ihr vor, Erziehungsberatung und Therapie nicht zu besuchen. „Alle unsere Gegenbeweise haben nichts gebracht. Weil der Oberste Gerichtshof unseren außerordentlichen Revisionsrekurs abgelehnt hat, müssen wir uns nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden“, so Margreth Tews, psychosoziale Begleiterin. Rechtlich mag die Kindesabnahme in Ordnung sein. Menschlich ist der Fall aber eine Katastrophe!

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