Zwölfjähriges Opfer

Nachbarstochter im Internet nachgestellt: Haft!

Salzburg
21.01.2022 08:00
Weil er der Nachbarstochter im Internet nachstellte und auf Kontakt zu ihr drängte, stand am Donnerstag ein 21-jähriger Tennengauer vor dem Salzburger Landesgericht. Am Ende setzte es für den einschläg ig vorbestraften Mann eine teilbedingte Haftstrafe wegen der „Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen“.

Die Anklage warf dem Mann vor, im Herbst des vergangenen Jahres intensiv den Kontakt zur unmündigen Nachbarstochter gesucht zu haben.

Dabei soll der gelernte Gärtner dem Opfer anzügliche Komplimente gemacht haben und immer wieder auf persönliche Treffen gedrängt haben. Einmal – so der Vorwurf– soll der einschlägig vorbestrafte Mann sogar am Aufenthaltsort des Mädchens aufgetaucht sein, nachdem er diesen über die sozialen Medien herausgefunden hatte.

Passiert sein soll das primär auf der Kommunikationsplattform „Snapchat“. Diese ist besonders bei jungen Menschen sehr beliebt und wird vor allem zum Versand von Bildern genutzt, die nach einer gewissen Zeit wieder automatisch vom Handy des Empfängers gelöscht werden.

Der geständige Angeklagte rechtfertigte seine Taten damit, eine schwere Kindheit gehabt zu haben und gelobte, sich einer Psychotherapie unterziehen zu wollen.

Es war nicht sein erster Konflikt mit dem Gesetz. Als er am 28. Oktober 2021 frühmorgens festgenommen wurde, hatte der Mann schon eine einschlägige Vorstrafe auf dem Kerbholz.

Das nicht rechtskräftige Urteil: Eine teilbedingte Haftstrafe von 12 Monaten.

Der Mann kam noch am Donnerstag aus der Justizanstalt frei, weil er den unbedingten Teil der Strafe bereits in der Untersuchungshaft abgesessen hatte.

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