Tempo für den VfGH:

Schutz der Grundrechte braucht Eile statt Weile

Oberösterreich
21.01.2022 19:00
Der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte in Österreich brauche mehr Tempo, gerade angesichts rechtlich oft fragwürdiger Pandemiemaßnahmen. Das meint die Landes-FPÖ, weshalb deren Landtagsklub mit Klubobmann Herwig Mahr die Einführung eines Eilverfahrens beim Verfassungsgerichtshof fordert.

„Angesichts des nun erfolgten Beschlusses des Impfpflichtgesetzes kommt unserem Anliegen besondere Bedeutung zu“, meint FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Und er schildert seine grundsätzlichen Versacht so: „Derzeit nutzt die Bundesregierung die langen Zeiträume aus, bis der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung trifft, ob Maßnahmen gerechtfertigt sind. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man sich anschaut, wie viele Bestimmungen nachträglich für verfassungswidrig erklärt wurden.“

Höchstgericht hat enges Zeitkorsett
Derzeit berät und verhandelt der Verfassungsgerichtshof in der Regel vier Mal im Jahr für jeweils drei Wochen in sogenannten „Sessionen“. Zusätzliche Sitzungen können vom Präsidenten des VfGH bei Bedarf als „Zwischensessionen“ einberufen werden. „Außerhalb dieses Rahmens besteht allerdings keine Möglichkeit, anlassbezogen die rasche Entscheidung einer Rechtsfrage von besonderer Bedeutung zu beantragen bzw. zu beauftragen. Dies wäre allerdings notwendig, um bei sensiblen und folgenreichen Rechtsfragen rasch Rechtssicherheit zu gewährleisten“, erläutert Klubchef Mahr.

„Einstweiliger Rechtsschutz“ in Deutschland
In Deutschland hätten sich Eilverfahren vor dem dortigen Bundesverfassungsgericht unter dem Begriff „Einstweiliger Rechtsschutz“ bewährt. Damit kann beispielsweise rasch über Grundrechtseingriffe entschieden werden. Diese rechtsstaatliche Modernisierung verlangt die FPÖ auch für Österreich. Zuständig für entsprechende Gesetzesänderungen ist der Bund, weshalb die FPÖ ihr Anliegen als Resolution an eben diesen einbringt. Die ÖVP hat bereits Unterstützung signalisiert, Mahr will aber auch noch andere Parteien mit ins Boot holen, bevor sie auf die Reise geschickt wird. Sein Schlusswort: „Aufgrund leichtfertiger Grundrechtseingriffe ist es aus unserer Sicht notwendig, schneller Rechtssicherheit zu erhalten. Diese Eilverfahren gibt es in Deutschland bereits. Eine Einführung in Österreich fordern auch namhafte Rechtsexperten, wie zum Beispiel der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Rupert Wolff, oder die ehemalige OHG-Präsidentin Dr. Irmgard Griss.“

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