Zwei Jahre unbedingt

Dieb stritt trotz erdrückender DNA-Spuren alles ab

Tirol
02.05.2011 16:49
Eine Einbruchsserie im Vorjahr in Kitzbühel hat am Montag das Landesgericht beschäftigt: Auf der Anklagebank saß ein deutscher "Geschäftsmann" (39). Er stritt alles ab und beharrte auch nach der Urteilsverkündung auf seiner Unschuld. Die Beweislage in zwei Fällen war jedoch erdrückend: Er erhielt zwei Jahre unbedingte Haft!

Acht Einbrüche und Einbruchsversuche gab es in der Nacht von 2. auf 3. März 2010 in Kitzbühel. Bargeld und Gegenstände mit einem Wert von mehr als 7.000 Euro wurden dabei gestohlen. Als Hauptverdächtigen hatte die Polizei einen 39-jährigen Deutschen ausgemacht, der sowohl in Österreich als auch in seiner Heimat einschlägig amtsbekannt ist. Er wurde sogar mittels europäischem Haftbefehl gesucht. Am Flughafen Frankfurt klickten schließlich die Handschellen.

DNA- und Schweißspuren nachgewiesen
Der Mann bestritt auf der Anklagebank, all diese Taten begangen zu haben. Mit einem dicken Ordner in der Hand betrat er den Verhandlungssaal - er hatte sich zusammen mit seinem Verteidiger Andreas Oberhofer akribisch auf den Prozess vorbereitet. Die Beweislage war jedoch erdrückend: Der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte DNA- und Schweißspuren an einer aufgebrochenen Kassa nachweisen, Zeugenaussagen und Tatbilder belasteten den Deutschen obendrein.

Dieser hatte dafür jedoch abenteuerliche Geschichten parat und versuchte, die Beweise in Zweifel zu ziehen: "Ja, ich war in Kitzbühel", erklärte er. "Die Spuren in den Geschäften kommen allerdings von einem Stadtbummel." Zudem habe er zur Tatzeit einen Mietwagen in München zurückgegeben.

Zwei Jahre unbedingte Haftstrafe
Auch dafür, dass die deutsche Polizei in seiner Wohnung in Berlin mehrere Brecheisen und Geißfüße gefunden habe, gab es eine Ausrede: "Das ist kein Einbruchswerkzeug, ich brauche es für meinen Umbau." Für Richter Thomas Dampf und die Schöffen reichten die Zweifel nicht: In zwei Fällen war die Beweislage eindeutig, für die anderen gab es Freisprüche aufgrund der Unschuldsvermutung. Es bleiben zwei Jahre unbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Manuel Diwosch, Tiroler Krone

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