Untreue-Vorwürfe

Antrag auf Aufhebung von Martins Immunität

Österreich
27.04.2011 18:00
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Europaabgeordneten Hans-Peter Martin beantragt. "Der Antrag wurde von uns weggeschickt", sagte am Mittwoch der Sprecher der Behörde, Thomas Vecsey.

Der EU-Abgeordnete und frühere Büroleiter der "Liste Martin" in Brüssel, Martin Ehrenhauser, hatte Martin wegen Verdachts auf schweren Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch angezeigt. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkosten-Rückerstattung eine Million Euro Steuergeld abgezweigt zu haben. Martin bestreitet die Vorwürfe.

Weitere Ermittlungen in Österreich gegen Martin können nur durchgeführt werden, wenn die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wird. Am Mittwoch war der Antrag jedoch noch nicht im Europaparlament eingegangen, erklärte eine Parlamentssprecherin auf Anfrage. Der Antrag müsse formal von der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft und dann weiter an das Justizministerium geleitet werden, bevor er an das EU-Parlament gehe, sagte Vecsey.

Rechtsausschuss muss Empfehlung abgeben
Zuständig für die Aufhebung der Immunität ist zunächst der Rechtsausschuss des Europaparlaments. Er müsste zunächst den Fall aufnehmen und dann auch Martin Gelegenheit zur Sachverhaltsdarstellung geben. Der Ausschuss gibt dann eine Empfehlung - für oder gegen die Aufhebung der Immunität - ab, über die das Plenum des Europaparlaments abstimmt. Die nächsten Sitzungen des Rechtsausschusses sind für 23./24. Mai und für 20./21. Juni anberaumt.

Martin wies unterdessen erneut die gegen ihn von seinem früheren Mitstreiter Ehrenhauser erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Parteiausgaben zurück. Es sei nun "Angelegenheit der unabhängigen Gerichte", die Angelegenheit zu prüfen. Bis dahin wolle er sich nicht mehr öffentlich zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt und er würden die nunmehrige Arbeit der Staatsanwalt "mit Hochdruck" unterstützen. "Zugleich werden die notwendigen Klagen und Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft vorbereitet", erklärte der EU-Abgeordnete.

Ehrenhauser: "Rücktritt unabhängig von Verurteilung nötig"
Ehrenhauser betonte indes: "Ein Rücktritt muss unabhängig von einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung erfolgen. Es ist bereits bewiesen, dass Hans-Peter Martin die Prinzipien Sparsamkeit, Kontrolle und Transparenz gebrochen hat. Die politischen Konsequenzen müssen daher unabhängig von Gerichtsentscheidungen erfolgen."

Bereits im Jahr 2008 hatte das Europaparlament die Immunität von Martin aufgehoben. Mit dem Beschluss machte das EU-Parlament damals den Weg für eine Privatklage von Martins früherer Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand frei. Die Kanzlei hatte den EU-Abgeordneten in Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage für Mitarbeiter auf Kreditschädigung geklagt. Das Strafverfahren, das die frühere Steuerberatungskanzlei des damaligen Finanzstaatssekretärs Christoph Matznetter (SPÖ) wegen Kreditschädigung gegen den EU-Abgeordneten angestrengt hatte, wurde kurz darauf vom Straflandesgericht Wien eingestellt, die Anklage der Merkur-Treuhand zurückgewiesen.

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