Über die Internetseite eines großen Online-Händlers hatte ein Leser Krippenfiguren bestellt und bezahlt. Angekommen ist die Lieferung bei dem Tiroler nie. Weil er sein Geld ebenfalls nicht zurückerhalten sollte, bat er die Ombudsfrau in dem Fall um Unterstützung.
Krippenfiguren der Heiligen Familie hatte Martin K. aus Tirol über den Marktplatz von Amazon, wo neue und gebrauchte Produkte von externen Anbietern verkauft werden, um 89 Euro bestellt. „Laut den Aufzeichnungen sollten die Figuren bereits Anfang November zugestellt worden sein. Ich habe sie jedoch bis heute nicht erhalten“, so der Leser.
Er wollte in weiterer Folge die sogenannte „A-bis-Z-Garantie“ in Anspruch nehmen. Sie soll Kunden beim Kauf über externe Anbieter schützen und umfasst neben der rechtzeitigen Lieferung den Zustand der Artikel. Doch die Inanspruchnahme dieser Garantie, also eine Rückzahlung des bezahlten Betrages, wurde abgelehnt. Weshalb Herr K. Hilfe suchend der Ombudsfrau schrieb.
Nach Ombudsfrau-Einschreiten wurde Geld erstattet
Nachdem wir uns an das Kundenservice von Amazon gewandt haben, gab es doch noch eine positive Wendung in dem Fall. Die Rückzahlung des Geldes an den Tiroler wurde nun durchgeführt.
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