Prozess in Salzburg
Weil ein 19-Jähriger auf der A-1 ohne Freisprecheinrichtung telefonierte, hielt ihn eine Zivilstreife am Samstagnachmittag an. Und stellte fest, dass es sich um einen Probeführerscheinbesitzer unter Drogeneinfluss handelte.
Eigentlich fiel der Flachgauer der Polizei auf der Westautobahn, Höhe Ausfahrt Kleßheim, auf, weil er am Steuer telefonierte. Bei der folgenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle war dem jungen Mann bereits eine Beeinträchtigung anzusehen. Der Alkotest war noch negativ, doch der Drogenschnelltest schlug positiv auf THC und Benzodiazepine an. Der Amtsarzt der Landespolizeidirektion Salzburg diagnostizierte darauf die Fahruntauglichkeit. Dem Lenker wurde der Probeführerschein vorläufig entzogen, die Weiterfahrt untersagt.
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