Druckerei-Affäre

Jarolim-Akt ging an Prammer: “Kein Geld erhalten”

Österreich
18.04.2011 09:45
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim kämpft in der Affäre um seine parlamentarischen Aktivitäten gegen die Staatsdruckerei weiterhin um seinen Ruf. Wie versprochen, hat Jarolim am Sonntag Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ein Gutachten über die Aktivitäten seiner Rechtsanwaltskanzlei übermittelt. Dieses bescheinige ihm, dass er in der Causa weder Rechnungen gelegt noch Zahlungen erhalten habe. "Für mich ist die Angelegenheit damit erledigt", hieß es aus dem Büro Prammers.

Jarolim war unter Kritik geraten, weil er als Mandatar gegen die Monopolstellung der Staatsdruckerei bei Sicherheitsdrucken für Reisepässe und Co. aufgetreten war. Gleichzeitig wurden einem deutschen Konkurrenten über das wissenschaftliche "Institut für post-tayloristische Studien" per E-Mail seine anwaltlichen Dienste angeboten.

E-Mail "keine Bewerbung der Kanzlei"
Jarolim hat am Sonntag in einer Stellungnahme erneut betont, dass er in der Causa keinen persönlichen Kontakt zu dem deutschen Konkurrenzunternehmen hatte und diesem auch nicht seine Dienste angeboten habe. Vielmehr habe ein Mitarbeiter des Instituts, der sich mit der bevorzugten Stellung der Staatsdruckerei beschäftigt habe, in einem Schreiben an Giesecke & Devrient darauf hingewiesen, dass sich dieses an Jarolims Kanzlei wenden könne, falls es Interesse am österreichischen Markt habe.

Dem Historiker Tano Bojankin sei es darum gegangen, ob die deutsche Druckerei einem Verfahren gegen die Quasimonopolstellung der Staatsdruckerei bei staatlichen Aufträgen in Brüssel beitreten wolle. Er habe dort für allfällige Informationen sich und eine Mitarbeiterin von Jarolims Kanzlei bekannt gegeben. Das Informationsangebot von Bojankin sei daher keine Bewerbung der Kanzlei oder von ihm selbst gewesen, betonte der Abgeordnete.

Prammer leitete Akt an Ausschuss weiter
Prammer hat die Unterlagen am Sonntag an die Parlamentsdirektion weitergeleitet, wo sie von den Mitgliedern des Unvereinbarkeitsausschusses eingesehen werden können. Auf diese Weise solle einerseits Transparenz erreicht werden und andererseits der Datenschutz für die Klienten von Jarolims Anwaltskanzlei gewährleistet sein. Prammer sprach von einer "raschen Aufklärung" und begrüßte Jarolims Vorschlag, in solchen Fällen künftig beim Präsidium des Nationalrats oder in der Parlamentsdirektion eine Stelle zu errichten, an die Abgeordnete im Zivilberuf geplante, auch unentgeltliche Tätigkeiten zur Erreichung eines politischen Ziels zu melden haben. Diese solle in jedem Einzelfall beurteilen, ob Unvereinbarkeit vorliegt oder nicht.

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