Hausbesorger

Stadt plant ab sofort laufend Neuanstellungen

Wien
13.04.2011 13:59
Im September 2010 - und somit in der Schlussphase des Wien-Wahlkampfs - hat die Wiener SPÖ die Wiedereinführung von Hausbesorgern in Gemeindebauten ermöglicht. Acht Anstellungen wurden präsentiert, danach ist monatelang nichts passiert. Das soll sich nun ändern: Künftig werden acht bis zehn Personen monatlich nach der neuen Hausmeister-Variante aufgenommen, kündigte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP) am Mittwoch an.

Anfang April haben fünf weitere Hausbesorger ihren Dienst angetreten, zwölf Personen befinden sich noch in Ausbildung. Sie sollen in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Momentan gebe es Interesse für die Wiedereinstellung von Hausmeistern in bis zu 90 Wohnanlagen.

Geringe Mehrkosten für die Mieter
Gemeindebauten bekommen lediglich dann Hausbesorger, wenn dies von den Mietern gewünscht wird. Dies müssen die Bewohner per Abstimmung oder mittels Unterschriftenlisten, welche der Mieterbeirat auflegen kann, kundtun. Für Mieter bedeute dies geringe Mehrkosten, so Ludwig. Konkret schlägt ein Hausbesorger für die durchschnittliche Gemeindewohnung in der Größe von 66 Quadratmetern mit monatlich 1,43 Euro zusätzlich zu Buche.

Gleichzeitig prüft die zuständige Haus- und Außenbetreuung von Wiener Wohnen, ob geeignetes Personal für das jeweilige Haus vorhanden ist. Schließlich müssen die Hausbetreuer in - oder zumindest im nahen Umfeld - der Anlage wohnen, um die sie sich kümmern. Laut Ressortchef haben sich bisher insgesamt mehrere Hundert Bewerber gemeldet - viele allerdings in der Annahme, auch eine Dienstwohnung zu erhalten. Dies ist nach dem Wiener Hausmeister-Modell aber nicht mehr möglich.

Nachdem die VP ein Bundesgesetz zur Wiedereinführung der Hausmeister blockiert hatte, präsentierte die SPÖ im vergangenen Sommer eine landesweite und deutlich abgespeckte Lösung für Wien. Diese ermöglicht es, Hausbesorger nur in Gemeindebauten einzusetzen. Ludwig versicherte am Mittwoch dass er sich weiterhin für ein entsprechendes Bundesgesetz einsetzen werde.

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