Nach der Großpleite meldeten Gläubiger Forderungen in Höhe von 32,7 Millionen Euro an – Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbandes entsprechend, betrug die Gesamtüberschuldung der acht Gesellschaften rund 70 Millionen Euro. Der Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen umfasste dabei den Zeitraum 2000 bis 2003 und beinhaltete laut Ankläger eine Summe von zumindest 5,7 Millionen Euro.
"Ungesunde Kostenstruktur" und "übermäßiger Aufwand"
Der Angeklagte habe im genannten Zeitraum eine ungesunde Kostenstruktur in den Firmen aufrechterhalten und übermäßigen Aufwand betrieben, begründete Staatsanwalt Leon-Atris Karisch den Vorwurf. Zudem habe der Geschäftsführer ein "außergewöhnlich gewagtes Geschäft" in den USA getätigt. Sein Handeln habe daher die Zahlungsunfähigkeit der Firmengruppe herbeigeführt.
Angeklagter gesteht fahrlässige Krida
Der Ex-Geschäftsführer zeigte sich am Mittwoch zum Vorwurf der fahrlässigen Krida geständig, außerdem gab er zu, dass er Geld von Verrechnungskonten der Firmen genommen habe, aber weniger als die genannten 249.000 Euro. Er habe aber im Gegenzug auch wieder Geld einbezahlt, rechtfertigte er sich.
Der Angeklagte war unter anderem Geschäftsführer von Gassner Bauträger GmbH, Baugesellschaft Winkler m.b.H, Winkler und Partner Bau GmbH, Bauplan Haslinger GmbH und TAP Technische Anlagen Planung Gesellschaft m. b. H.. Das Konkursverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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