Im März hatte eine Salzburgerin ein Elektroauto gekauft und Förderungen erhalten. Da der Wagen öfter defekt war, konnte ihn die Leserin zurückgeben und ein neues E-Auto erwerben. Was das für die bezogenen Förderungen bedeutet, konnte die Ombudsfrau klären.
Vom Importeur des Elektroautos wurde Petra H. mitgeteilt, dass man dieses nach den Problemen zurückkaufen werde. „Wie es mit den Förderungen, die ich erhalten habe, weitergeht, konnte niemand beantworten. Ob zum Beispiel ein Umschreiben möglich ist“, ersuchte die Salzburgerin um Hilfe.
Auf Anfrage teilte die für die Auszahlung der Förderungen zuständige Kommunalcredit Public Consulting (KPC)mit, dass man umgehend mit Frau H. in Kontakt getreten sei. Sie habe angegeben, sich erneut ein förderungsfähiges E-Auto anzuschaffen. Dieses könne als Ersatzanschaffung für die Bundes- und Landesförderung herangezogen werden. Eine Rückzahlung sei somit dann nicht erforderlich.
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