Der Wiener Eislaufverein am Heumarkt hat geöffnet. Eislaufen ist auch im Lockdown gestattet.
(Bild: Wiener Eislaufverein)
Abseits der Supermärkte: Wo die Wiener jetzt noch hingehen dürfen, ist nicht immer eindeutig. Auf den Eislaufplätzen darf gekurvt werden, auch bald vor dem Rathausplatz. Der Christkindlmarkt musste aber schließen. Hallenbäder haben für Schulen und demnächst auch fürs Impfen geöffnet, aber nicht für Vereine. Ein Ähnliches Bild bei Sport und Freizeit: Golf- und Tennisplätze dürfen unter bestimmten Auflagen weiterhin benützt werden. Fußballplätze mussten hingegen schließen. Berufsmusiker dürfen weiterhin proben, Musikvereine aber nicht. Religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste dürfen abgehalten werden. Speisen im und rund ums Lokal ist verboten, Essen abholen jedoch erlaubt. Und an den Schulen herrscht ohnehin Chaos (was nicht an den Schulen, sondern an der Bundesregierung liegt). Und wie es mit Autowerkstätten, Fotostudios, Handyshops und Floristen? Wir geben einen Überlick über das Regel-Wirrwarr. Das und viele weitere spannende Geschichten lesen Sie heute in Ihrer „Krone“ sowie auf krone.at/wien
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