Prozess in Linz

Mehrjährige Haftstrafen für Bankräuber-Paar

Oberösterreich
11.04.2011 12:51
Nach einem Überfall auf ein Geldinstitut in Linz hat ein Paar am Montag in einem Schöffenprozess im Landesgericht mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Die 26-jährige Räuberin muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Ihr mutmaßlicher Komplize, ein 37-Jähriger, erhielt dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe und legte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde ein. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Duo wird ein Banküberfall am 7. Oktober 2010 vorgeworfen. Der 37-jährige Bosnier soll die Tat geplant, die 26-jährige Polin zur Mitwirkung angestiftet und ihr eine Spielzeugpistole gegeben haben. Sie verübte aus Liebe zu ihm den Raub, während er in einem Auto vor der Bank gewartet haben soll, in dem beide anschließend davonfuhren. Die Frau fuhr später nach Polen. Nach ihrer Rückkehr klickten für das Pärchen die Handschellen.

In Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht gestand die Frau die Tat und bezeichnete den Mann als Mittäter. Später schwenkte sie um und erklärte ebenso wie im Prozess, der 37-Jährige habe von nichts gewusst. Erst nach der Tat habe sie ihm alles gestanden. Weil er auf sie wütend gewesen sei, habe sie die Beute - über 10.000 Euro - verbrannt. Diese Version erzählte auch der Bosnier.

Beute spurlos verschwunden
Das Gericht glaubte ihm nicht. Er wurde des Raubes und der Unterschlagung eines fremden Autokennzeichens schuldig gesprochen, das bei ihm im Kofferraum gefunden wurde. Dass er es gestohlen habe, um es bei dem Überfall zu verwenden, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Verbleib der Beute bleibt ungeklärt. Eine Freundin des Sohnes des Bosniers will Geld in einer Sporttasche gesehen haben. Das sei Schwarzgeld gewesen, erklärte der Angeklagte dazu.

Er hatte ein Konkursverfahren beantragt und eine Woche nach dem Überfall eine bessere Quote für die Gläubiger angeboten. Mildernd für die Strafbemessung waren bei der 26-Jährigen das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend bei dem 37-Jährigen unter anderem zwei einschlägige Vorstrafen. Zuhörer, die offenbar dem Angeklagten nahestanden, äußerten während des Schlussplädoyers der Staatsanwältin und nach der Urteilsverkündung ihren Unmut.

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