ÖGB-Jurist Michael Rovina zeigte sich vom OGH-Spruch angetan. Immerhin sage dieser eindeutig, dass die Vorgangsweise des Gewerkschaftsbunds rechtskonform gewesen sei. So habe das Höchstgericht festgestellt, dass die ehemaligen Mitarbeiter vor Unterfertigung des Vergleichsangebots ausreichend informiert worden seien und auch entsprechend Einsicht in die wirtschaftliche Lage der Gewerkschaft nach der BAWAG-Krise erhalten hätten.
Rovina geht davon aus, dass mit dem Entscheid des OGH ein "Schlusspunkt" in der gerichtlichen Auseinandersetzung gesetzt ist. Denn der ÖGB hat seinen Angaben zu Folge auch in den ersten Instanzen sämtliche Verfahren dieser Art für sich entschieden, weshalb rund zehn Personen mittlerweile ihre Klagen fallen gelassen hätten. Etwa 20 Verfahren sind noch im Laufen, zwei liegen derzeit beim OGH. Geklagt wurde in dem nun vom Höchstgericht entschiedenen Fall auf Vergleichsanpassung - sprich eine Aufdotierung der Abfindung beziehungsweise überhaupt auf Aufhebung des Vergleichs.
Streit seit Dezember 2006
Der Streit um die Zusatzpensionen des ÖGB läuft seit Jahren: Die ÖGB-Angestellten waren ab Dezember 2006 aufgefordert worden, auf ihre Zusatzpension zu verzichten, mit der die ASVG-Pension auf bis zu 80 Prozent ihres Aktivgehalts aufgefettet wurde. Begründet wurde dies vonseiten des ÖGB mit der damals prekären Wirtschaftslage im Zuge der BAWAG-Krise. Im März 2007 stellte der ÖGB die Zahlung der Zusatzpensionen dann ein.
Während sich jene Pensionisten, die erst im Nachhinein merkten, dass man vielleicht doch noch mehr herausschlagen könnte, bei Gericht zumindest bisher nicht durchsetzten konnten, gab es auch juristisch erfolgreiche Ex-Mitarbeiter. Zwei jener Pensionisten, die den Vergleich nie unterzeichnet hatten, gewannen vor dem Obersten Gerichtshof in letzter Instanz.
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