Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll hat schon lange mit der Möglichkeit geliebäugelt, das Auto von Rasern zu beschlagnahmen. Bisher hatte der Bund aber rechtliche Bedenken. Salzburg und Kärnten haben daher ein Gutachten dazu bei Professor Peter Bussjäger von der Uni Innsbruck in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Beschlagnahmung wäre rechtlich möglich.
„Die Beschlagnahme kann laut dem vorliegenden Gutachten auch im Falle einer erstmaligen schweren Übertretung erfolgen, es braucht keine Rückfallgefährdung oder eine mehrmalige Übertretung“, sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Außerdem sei ein Stufenmodell von einer vorläufigen Beschlagnahme bis zum Verfall grundsätzlich möglich, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
Ebenso sei eine temporäre Beschlagnahme eines Leasingfahrzeugs sowie die Beschlagnahme eines gemieteten Fahrzeugs für die vereinbarte Nutzungsdauer aus verfassungsrechtlicher Sicht möglich.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.