Der 48-Jährige wurde am 17. Mai vom Salzburger Landesgericht wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ verurteilt worden. Zu dem Prozess kam es, weil der Mann im März heurigen Jahres trotz eines positiven Coronatests praktiziert und einen Patienten behandelt hatte. In der Folge erkrankten seine Assistentin und ein Patient an Corona. Zwischenzeitlich saß der Zahnarzt sogar in Untersuchungshaft, nachdem er erneut in der Praxis erschienen war. Die Anklage warf ihm zusätzlich auch noch das Delikt der Körperverletzung vor. Stehen blieb am Ende aber nur die „Gefährdung“ nach Paragraf 178 des Strafgesetzbuches – eine Körperverletzung erkannte das Gericht nicht. Das Urteil lautete sechs Monate bedingte Haft.
Berufungsschriften von Anklage und Verteidigung
Bei der Verhandlung am Donnerstag setzte sich das Oberlandesgericht Linz mit den Berufungsschriften von Anklage und Verteidigung auseinander. Während die Staatsanwaltschaft den Mann gerne im Gefängnis gesehen hätte, wollte Rechtsanwalt Kurt Jelinek eine mildere Strafe und setzte sich damit durch. Das Urteil am Ende der Berufungsverhandlung: 1440 Euro Geldstrafe und Aufhebung der bedingten Haftstrafe.
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