Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen Familienvater (38) aus dem Vorarlberger Unterland hatte es durchaus in sich: Dieser soll sich der Schlepperei sowie der Fälschung von Beweismitteln schuldig gemacht haben. Konkret habe der Mann einer Chinesin einen Scheinmietvertrag ausgestellt und dafür 800 Euro kassiert, so die Staatsanwaltschaft. Am Ende ging die Sache für den Angeklagten glimpflich aus.
„Schauen Sie, mein Mandant ist Arbeiter. Der hat doch mit dem Juristendeutsch, das in dem Vertrag stand, gar nichts anfangen können“ - mit diesen Worten gegenüber der Richterin versuchte Verteidiger Jürgen Nagel die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zu relativieren. Der Angeklagte habe nicht in betrügerischer Absicht gehandelt, vielmehr hätte es sich schlicht um einen Gefallen gegenüber einer Bekannten gehandelt. Diese habe ihn nämlich gebeten, eine Studentin aus China für etwa drei Monate bei sich aufzunehmen - danach würde diese dann in Wien mit einem Studium beginnen.
Vertrag unterschrieben
Für die Unkosten habe man ihm 800 Euro angeboten. Von einem vermeintlichen Anwalt sei ihm dann ein entsprechender Vertrag unter die Nase gehalten worden, so der Angeklagte. Aus diesem sei er allerdings nicht ganz schlau geworden: „Da stand drin, dass ich der Studentin ein unentgeltliches Wohnrecht für eineinhalb Jahre gewähre und die Mieterin schad- und klaglos halte.“ Unterschrieben hat er den alles andere als koscheren Vertrag allerdings doch - und zwar freiwillig. Auch unter einen Meldezettel setzte er seine Signatur. Eingezogen ist die Studentin freilich nicht.
Dass er etwas Kriminelles gemacht haben soll, will dem Beschuldigten nicht eingehen. Erst beim Prozess dämmert ihm so langsam, dass er sich an einer Betrugsmasche beteiligt hat bzw. in eine solche „hingestolpert“ ist. Licht ins Dunkel brachte nicht zuletzt die Richterin, die den Angeklagten über die Hintergründe aufklärte: „In China ist es gut fürs Prestige, wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung für ein europäisches Land in der Tasche hat.“
In der Regel würde von dieser aber nicht Gebrauch gemacht. Da es auch die chinesische Studentin nie ins Ländle verschlagen hat, wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Schlepperei freigesprochen. Für seine Unterschriften muss er dennoch blechen - aufgrund seiner Unbescholtenheit einigte man sich außergerichtlich auf ein Bußgeld von 1000 Euro.
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