Der erste Prozess am Landesgericht Klagenfurt im Mai vergangenen Jahres hatte im Zweifel mit einem Freispruch geendet. Schon damals hatte Opferanwalt Farhad Paya Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Am Mittwoch fällte das OLG Graz unter Vorsitz von David Greller das zweitinstanzliche Urteil: Alle Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligtenvertreter wurden zurückgewiesen.
Bewohner sprangen aus Fenstern
Das Feuer war im Juni 2008 in den frühen Morgenstunden ausgebrochen, es dürfte sich um Brandstiftung gehandelt haben, wobei bis heute der oder die Täter nicht ausgeforscht werden konnten. Die Bewohner gerieten in Panik und sprangen aus den Fenstern der oberen Stockwerke, die Türen waren nämlich in den Nachtstunden versperrt und die Fenster im Erdgeschoss vergittert.
Für die Fluchtwege und die brandschutztechnischen Einrichtungen war der Heimbetreiber zuständig. Steiner war als Flüchtlingsreferent zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet.
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