Amtsmissbrauch

Bürgermeister wegen unerlaubter 50er-Tafel verurteilt

Kärnten
05.04.2011 12:44
Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 8.800 Euro wegen Amtsmissbrauchs hat am Dienstag der Bürgermeister der Unterkärntner Gemeinde Neuhaus am Landesgericht Klagenfurt ausgefasst. Er hat im November 2009 zwei Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln mit Tempo 50 aufgestellt, ohne dass es dafür eine vom Gemeinderat beschlossene Verordnung gab. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er habe nur den Anrainern "einen Gefallen getan", die sich über das starke Verkehrsaufkommen auf der Gemeindestraße, die nach Slowenien führt, schon monatelang beschwert hätten, rechtfertigte sich der Ortschef vor Richterin Sabine Roßmann. Die entsprechenden Anträge zur Verordnung seien seit Mai 2009 im Gemeinderat vorgelegen, er sei davon ausgegangen, dass das sowieso positiv erledigt werden würde, fuhr der 51-Jährige fort.

Er veranlasste die Aufstellung der Tafeln im November 2009. Prompt folgte eine Anzeige durch die Vizebürgermeisterin, die nichts von einer dementsprechenden Verordnung wusste. "Ich muss ja das Recht kennen, sonst kann ich in einer Gemeinde nicht arbeiten", begründete sie die Anzeige.

Amtsleiter als Zeuge geladen
Laut Roßmann verfügt der Gemeindechef zwar über ein Notverordnungsrecht, die rechtlichen Grundlagen dafür habe er sich allerdings erst angesehen, als er den Strafantrag bereits zugestellt bekommen hatte. Der 55-jährige Amtsleiter, der als Zeuge geladen war, habe von der unrechtmäßigen Aufstellung der Tafeln gewusst, dagegen aber nichts unternommen.

"Was wäre passiert, wenn die Polizei aufgrund der 50er-Beschränkung Strafzettel verhängt hätte?", fragte die Richterin den Zeugen. "Es hätte nie zu einer Strafe kommen können, da es ja keine rechtliche Grundlage für die Tafeln gab", erklärte der Amtsleiter. Auf die Frage, ob die Polizei das auch wisse, entgegnete er: "Das nehme ich an." Staatsanwalt Helmut Jamnig hakte noch nach: "Also haben Sie gewusst, dass diese 50er-Tafeln das Blech nicht wert waren, auf dem sie aufgemalt waren?" Der Amtsleiter bejahte.

Wie Baubewilligung ohne Flächenwidmung
Roßmann verglich den Fall in ihrer Urteilsbegründung mit einer erteilten Baubewilligung ohne vorheriger Flächenwidmung: "Als langjährigem Bürgermeister und Polizeibeamten unterstelle ich Ihnen, dass Sie gewusst haben müssen, wie das rechtliche Prozedere abzulaufen hat." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele