Er habe nur den Anrainern "einen Gefallen getan", die sich über das starke Verkehrsaufkommen auf der Gemeindestraße, die nach Slowenien führt, schon monatelang beschwert hätten, rechtfertigte sich der Ortschef vor Richterin Sabine Roßmann. Die entsprechenden Anträge zur Verordnung seien seit Mai 2009 im Gemeinderat vorgelegen, er sei davon ausgegangen, dass das sowieso positiv erledigt werden würde, fuhr der 51-Jährige fort.
Er veranlasste die Aufstellung der Tafeln im November 2009. Prompt folgte eine Anzeige durch die Vizebürgermeisterin, die nichts von einer dementsprechenden Verordnung wusste. "Ich muss ja das Recht kennen, sonst kann ich in einer Gemeinde nicht arbeiten", begründete sie die Anzeige.
Amtsleiter als Zeuge geladen
Laut Roßmann verfügt der Gemeindechef zwar über ein Notverordnungsrecht, die rechtlichen Grundlagen dafür habe er sich allerdings erst angesehen, als er den Strafantrag bereits zugestellt bekommen hatte. Der 55-jährige Amtsleiter, der als Zeuge geladen war, habe von der unrechtmäßigen Aufstellung der Tafeln gewusst, dagegen aber nichts unternommen.
"Was wäre passiert, wenn die Polizei aufgrund der 50er-Beschränkung Strafzettel verhängt hätte?", fragte die Richterin den Zeugen. "Es hätte nie zu einer Strafe kommen können, da es ja keine rechtliche Grundlage für die Tafeln gab", erklärte der Amtsleiter. Auf die Frage, ob die Polizei das auch wisse, entgegnete er: "Das nehme ich an." Staatsanwalt Helmut Jamnig hakte noch nach: "Also haben Sie gewusst, dass diese 50er-Tafeln das Blech nicht wert waren, auf dem sie aufgemalt waren?" Der Amtsleiter bejahte.
Wie Baubewilligung ohne Flächenwidmung
Roßmann verglich den Fall in ihrer Urteilsbegründung mit einer erteilten Baubewilligung ohne vorheriger Flächenwidmung: "Als langjährigem Bürgermeister und Polizeibeamten unterstelle ich Ihnen, dass Sie gewusst haben müssen, wie das rechtliche Prozedere abzulaufen hat." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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