„Krone“-Ombudsfrau

Kein Ersatz für zerbrochenes Zerbrechliches

Ombudsfrau
02.11.2021 06:00

Extra versichert hatte eine Burgenländerin ein Packerl mit zerbrechlicher Ware nach Deutschland geschickt. In weiser Voraussicht, denn der Inhalt ging beim Transport zu Bruch. Kurios ist nun, dass trotz Versicherung von der Post für den Schaden nicht gehaftet wird. Weil die Kundin etwas Zerbrechliches versendet hat.

„Der Empfänger hat sich nach der Zustellung zu Recht beschwert“, so Brigitte B., die einen Onlineshop betreibt. Glaswaren, die sie einem Pensionisten nach München geschickt hatte, seien trotz Glasversandkarton und Blisterfolie kaputt angekommen. Kein Problem, dachte die Leserin, hatte sie doch einen Paket-Tarif gewählt, bei dem die Sendung bis 100 Euro versichert ist.

„Von der Post hieß es zuerst, in Österreich sei niemand zuständig. Nach zehn Tagen dann, der Schaden sei vom Empfänger innerhalb von sieben Tagen beim deutschen Transportpartner zu melden“, schilderte die Burgenländerin weiter. Es war also schon zu spät. Weitere Beschwerden brachten, außer einem Bedauern, keine Lösung. „Wozu ist das Packerl versichert, wenn ich im Schadensfall nichts kriege“, bat Frau B. um Hilfe.

Haftung greift in Deutschland nicht
Die Österreichische Post teilte mit, dass man im gewählten Tarif grundsätzlich bis 100 Euro hafte. Die Zusatzleistung „Zerbrechlich“ werde nach Deutschland jedoch nicht angeboten. Weshalb man keine Haftung übernehme, wenn dann etwas Zerbrechliches verschickt werde. Die Ombudsfrau wollte wissen, warum das so ist: Laut Post hängt das von den Bedingungen des Transportdienstleisters vor Ort ab. Das muss man als Kunde erst einmal wissen! In Kulanz bekommt Frau B. nun einen Gutschein der Post in Höhe von 20 Euro. Ein schwacher Trost…

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