Messerstich-Prozess

Entlarvende Worte beim Notruf

Salzburg
19.10.2021 17:24

„Ich bin aufgewacht. Und die Frau lag neben mir, mit einem Messer im Bauch“, erzählt der Niederösterreicher (41) den Geschworenen in Salzburg. Er selbst will es nicht gewesen sein und glaubt an eine Selbstverletzung. Doch sein eigener Notruf ist entlarvend. Letztlich entschieden die Geschworenen auf: Absichtliche, schwere Körperverletzung. Zweieinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig. 

„Bitte, ich wollte gerade meine Frau umbringen. Sie war so blöd, da hab ich mich nicht mehr hinausgesehen.“ Dies sagte der Angeklagte beim Notruf nach dem blutigen Vorfall am 23. April 2021 in einer Wohnung in Zell am See. Danach hat er sogar die Tatwaffe abgewaschen: „Reflexartig“, wie er im Landesgericht meint. Das Gesagte gegenüber der Rettung sei aber nur Blödsinn gewesen: „Ich war so durcheinander.“ Es müsse anders gelaufen sein, glaubt der 41-Jährige an eine Selbstverletzung seiner Frau – oder sogar an einen Dritten. „Ich war es nicht“, ist der Angeklagte überzeugt.

Fakt ist aber: Zwei Messerstiche in den Bauch erlitt das Opfer an jenem April-Tag – erst eine Notoperation rettete das Leben der Frau. Zuvor hatte das Paar laut Anklage gestritten – Alkohol war auch ein Faktor, nicht nur an jenem Tag, sondern überhaupt in der Beziehung. Beide lernten sich 2017 während des Alkohol-Entzuges kennen. Sie ließen sich nach einem gescheiterten Intermezzo in der niederösterreichischen Heimat des Mannes im Frühjahr in Zell am See nieder.

Angeklagter spricht viel über sie, wenig über ihn

Zwölf Bier hatte der Mann am Tag vor der Tat getrunken, und weitere sieben nur Stunden bevor es passierte. Staatsanwalt Andreas Winkler spricht von einem Streit, weswegen sich die Frau in einem Zimmer eingesperrt hatte. Als sie wieder die Tür öffnete, soll es passiert sein: „Es wird alles gut, mein Schatz“, soll er ihr nach der Messerattacke gesagt haben. Auch dies leugnet der Frühpensionist.

„Warum sie mich beschuldigt, weiß ich nicht“, so der 41-Jährige auf eine entsprechende Richter-Frage. Was aber in seinen Ausführungen auffällt: Er redet über alles, über Suizidgedanken seiner Frau, über ihren Konsum, ihr Verhalten, sogar über ihre Vorliebe für Krimis – und schweift dabei weit ab. Nur: Über sich selbst und über die Tat spricht er wenig. Als würde er es verdrängen? „Nein, sicher nicht“, entgegnet der 41- Jährige: „Ich würde ihr nie weh tun.“

Weil der 41-Jährige durch den Notruf versuchte noch ihr Leben zu retten, erkannten die Geschworenen einen Rücktritt vom Mordversuch. Schuldig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, zweieinhalb Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.

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