Mordversuch:

20 Jahre Haft wegen „Brutalität ohne Anlass“

Salzburg
15.10.2021 16:33

Die Geschworenen waren sich einig: Michael L. wollte sein Opfer - einen Geschäftsmann (40) - töten. Also schuldig des versuchten Mordes. 20 Jahre Haft verkündete die Richterin und unterstrich die Brutalität der Tat - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zudem wird der Schwerverbrecher in eine Anstalt eingewiesen.

„Wenn ich ihn töten wollte, hätte ich ihm in den Kopf geschossen“: Dies sagte L. am Mittwoch, beim ersten Prozesstag. Nun, am Freitag, nahm er schweigend und leicht nickend die Entscheidung der Geschworenen an: Einstimmig beantworteten die Laienrichter die Frage, ob er sein Opfer töten wollte mit „Ja“. Danach verkündete der Senat das Urteil: schuldig des versuchten Mordes, 20 Jahre Haft samt einer Einweisung für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Straftäter.

Niederländer hat Personlichkeitsstörung

Während das Opfer – ein Wiener Geschäftsmann (40) – im Rollstuhl und mit angeschlossenem Beatmungsgerät den Worten lauschte: nickend, zustimmend und mit glasigen Augen. „Es war Zufall und Glück, dass das Opfer überlebt hat“, führte die Vorsitzende Bettina Maxones-Kurkowski aus, sprach von der „dissozialen Persönlichkeitsstörung“ des Niederländers und einer „Strafverschärfung wegen raschen Rückfalls“ – L. hatte erst im April 2020 die Gefängniszelle verlassen. Im Juni zog er nach Zell am See, wollte sich hier ein neues Leben als Tätowierer aufbauen.

Das Opfer bekam 66.000 Euro zugesprochen

Am 8. Juli passierte es: Achtmal schoss L. mit einer Walther PPK auf den 40-Jährigen, den er erst tags zuvor kennenlernte. Ohne ein Motiv, womöglich sogar nur aus Ärger wegen eines Streites um das Auto des Opfers, weil L. unbedingt einen Freund abholen wollte. Nach den Schüssen ging er laut Anklage heim, lud nach, kehrte zurück und schoss wieder. Den schwerverletzen Körper hievte er in den Kofferraum, fuhr zu einem Wald und ließ sein Opfer dort zum Sterben zurück. „Bei einer derartig erheblichen Brutalität, ohne einen nachvollziehbaren Anlass dafür, kann die Strafe nur das Maximum sein“, betonte die Richterin. 66.000 Euro Schmerzengeld sprach sie dem Opfer zu – vertreten durch Anwalt Stefan Rieder.

L. nahm Bedenkzeit. Daher ist es nicht rechtskräftig.

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