3. Parlamentsanfrage

Oberarzt wird weiterhin am Arbeiten gehindert

Tirol
27.03.2011 11:26
Zum Thema "HNO-Skandal an der Klinik Innsbruck" hat SP-Justizsprecher Hannes Jarolim bereits seine dritte Anfrage im Parlament eingebracht. Tenor: Warum darf HNO-Chef Riechelmann, gegen den ein Strafverfahren läuft, weiter arbeiten? Warum wird dagegen Oberarzt Scholtz, gegen den nichts vorliegt, trotz eines gegenteiligen Ministerbescheids weiter am Arbeiten gehindert? Der Versuch gütlicher Einigung wurde vertagt - zur Klärung von Begriffen.

Der Konflikt um Oberarzt Arne Scholtz brach 2009 aus, als er gegen HNO-Chef Riechelmanns "Befehl" einem Patienten erfolgreich dessen Tumor schonend aus der Mundhöhle entfernte. Riechelmann setzte die OP mit Kieferspaltung fort - und sieht sich nun einem Strafverfahren mit 28 Schadensfällen, darunter zwei Toten, gegenüber. Riechelmann, für den die Unschuldsvermutung gilt, wurde das Vertrauen ausgesprochen. Scholtz musste gehen.

Das Wissenschaftsministerium gab Scholtz bereits im November 2010 Recht. Uni-Rektor Herbert Lochs wies die Tilak zwar an, Scholtz wieder in vollem Unfang einzusetzen. Was aber verzögert wurde: durch den Versuch, Scholtz einen "Aufpasser" beizustellen - und durch das Hausverbot für Scholtz durch die Tilak.

Während Tirols gesamte Politik dieses heiße Eisen nicht anrührt, brachte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim schon seine dritte parlamentarische Anfrage ein. Er spricht offen von "verbotenem Mobbing und einer Pressekampagne" sowie "rechtswidrigen Übergriffen" gegen den Oberarzt.

Die Tiroler Ärztekammer riet zur gütlichen Bereinigung. Man brachte Uni, Tilak und Scholtz an einen Tisch. Scholtz, gegen den kein Prozess läuft, lehnte eine "österreichische Lösung" mit "Prozessbegleiter" ab. Zumal in der akademischen Runde niemand diesen Begriff definieren konnte.

von Hans Licha, "Tiroler Krone"

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