Der Flugzeugkomponentenhersteller FACC wird vom früheren Vorstand keinen Schadenersatz für einen millionenschweren Betrugsfall erhalten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz, wonach der Manager seine Sorgfaltspflichten eingehalten habe, gilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ließ keine Revision gegen diese Entscheidung zu
„Der OGH hat unsere Revision im Fake-President-Verfahren zurückgewiesen. Diese Entscheidung kommt für uns sehr überraschend und wir prüfen nun allfällige Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten“, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens am Montag.
54-Millionen-Überweisung
Ende 2015 hatten Betrüger in Mails an eine Mitarbeiterin der Finanzbuchhaltung den Eindruck erweckt, der Vorstand hätte den Auftrag zur Überweisung von 54 Mio. Euro erteilt. Aus diesem „Fake President Fraud“ konnten nur 10 Millionen Euro noch auf einem ausländischen Konto eingefroren werden.
Überwachungspflicht nicht verletzt
Die Klage von FACC gegen den Vorstand ist nun endgültig vom Tisch. Im Urteil heißt es, das Zahlungssystem des Unternehmens sei zwar nicht ordnungsgemäß gewesen, da offenbar eine einzige Mitarbeiterin Überweisungen durchführen konnte. Doch weil der Beklagte davon nichts gewusst habe, hafte er auch nicht dafür. Er hätte nur bei Verdachtsmomenten handeln müssen, doch sei ihm vom zuständigen Vorstandsmitglied versichert worden, dass es bei Überweisungen ein Vier-Augen-Prinzip gebe. Somit habe der Vorstand, der selbst gegen seine Abberufung gerichtlich vorgeht, seine Überwachungspflicht nicht verletzt.
Zwei TAN-Karten in einer Hand
Der Beklagte wusste nicht, dass die Frau entgegen den hauseigenen Sicherheitsvorkehrungen allein über eigentlich von zwei Personen getrennt zu verwahrende TAN-Karten verfügte. Nur so konnte sie, gestützt auch auf eine von den Betrügern kopierte Unterschrift des Beklagten, die Überweisungen allein tätigen.










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