Notarzt verärgert:

„Bürokratie steht uns im Weg“

Salzburg
10.10.2021 13:00
Bereits seit Juni behindern bürokratische Hürden die grenzübergreifende Zusammenarbeit von bayerischem und österreichischem Rettungsdienst. Wenn es nach dem Bund geht, bringt ein Gesetz aus dem Jahr 1937 nun die Lösung. Damit geben sich die Bayern nicht zufrieden, so sei die Regelung „nicht ganz taufrisch“.

Jahrzehnte lang war es gängige Praxis, dass der bayerische Notfalldienst im Salzburger Grenzgebiet bei Notfällen aushilft und umgekehrt. Registrierungspflicht der Ärztekammer und ungeklärte rechtliche Fragen führten jüngst dazu, dass Notärzte aus Bayern beim Aushelfen im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen zu befürchten hatten (die „Krone“ berichtete).

„Wichtig ist, dass alle Kollegen, die im Grenzgebiet unterwegs sind, absolute Rechtssicherheit haben. Niemand soll sich Gedanken machen müssen, wenn er im Nachbarland aushilft“, sagt auch Notarzt Michael Stäuble. Er ist sowohl im Berchtesgadener Land als auch in Oberösterreich im Einsatz. „Bürokratie darf niemals lebensrettenden Einsätzen im Weg stehen“, so der Notarzt.

Nun ist ein Gesetz aufgetaucht, das die Sachlage zumindest für den Bund klärt – aus dem Jahr 1937. Die Ärztekammer hat daraufhin die Registrierungspflicht eingestellt, die Bayern zeigen sich jedoch skeptisch. „Wir müssen prüfen, ob dieses Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigt, schließlich ist die Regelung nicht ganz taufrisch“, sagt Axel Heise von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Damit liegt der Ball wieder beim Bund.uf „Krone“-Anfrage hieß es, dass das Außenministerium ein zwischenstaatliches Abkommen vorbereiten wird.

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