Laut Landesverfassung

Ein fünfter Regierungssitz ist kein Naturgesetz

Oberösterreich
09.10.2021 13:00
Absolut hat sie 12.455 Stimmen verloren, prozentuell nur 1,24 Punkte auf 37,61 Prozent zugelegt – trotzdem steht für die ÖVP ein fünfter Landesratssitz und damit die Absolute in der Landesregierung bereit. Ein Bündnis der Parteien jenseits der ÖVP könnte das – derzeit in blanker Theorie – aber noch ändern.

Der fünfte Sitz für die ÖVP ist kein Naturgesetz: Der Landeshauptmann „kann“ auf die Liste seiner Partei eingerechnet werden, heißt es in der Landesverfassung. Das heißt, eine Mehrheit jenseits der ÖVP könnte das am Exempel von ÖVP-LH Thomas Stelzer veranlassen, wobei aber die FPÖ (neben SPÖ und mindestens die Grünen) mitmachen müsste. So unrealistisch das derzeit ist – man weiß ja nicht, was auf Bundesebene alles noch hochkocht und wie sehr das auch Oberösterreich entflammen könnte.

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Ich möchte, dass die ÖVP im Interesse des Staatswohls aus ihrer Schockstarre aufwacht und Bundeskanzler Sebastian Kurz einen Schritt zur Seite macht, um mit der Staatsanwaltschaft die Korruptionsvorwürfe aufzuklären. Das wäre die einfachste Lösung, und die Regierung könnte weiterarbeiten.

Landesrat Stefan Kaineder, Landessprecher der Grünen in OÖ

Beschluss-Revolte möglich
Das Ergebnis einer solchen Beschluss-Revolte wäre, dass die ÖVP bei ihren bisher vier Regierungssitzen verharren würde und der erhoffte fünfte zur SPÖ wandern würde, die dadurch zwei Landesräte hätte. Neun Regierungsmitglieder sind es insgesamt, es gäbe also bis zur nächsten Wahl keine ÖVP-Absolute.

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