24.09.2021 22:30 |

Justiz

Prüfungspanne: Höchstgericht gab Studentin recht

Es war im Frühjahr 2019 eine Peinlichkeit für die Universität Salzburg: Bei einer Jus-Prüfung im Fach „Europarecht“ waren die richtigen Antworten farblich von den falschen zu unterscheiden. Folge: Keiner bekam eine Note, die Prüfung wurde für nichtig erklärt. Eine Studentin ging rechtlich dagegen vor – und bekam recht.
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Die Studentin hatte nach der Pannen-Prüfung bei der Uni um das Prüfungsprotokoll und die Beurteilungsunterlagen angesucht. Sie wurde abgewiesen. Daraufhin legte sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: Sie monierte, dass es auf ihrem Prüfungsbogen gar keinen Mangel gab.

Das Verwaltungsgericht lehnte aber die Beschwerde ab, ohne zu verhandeln. Weil bei einem „nicht zu vernachlässigenden Teil der Prüfungen die Antworten ersichtlich“ waren. Genau dies rügte der Verwaltungsgerichtshof und gab der Studentin recht: Die Behörde habe es unterlassen, „tragfähige Feststellungen für eine absolute Nichtigkeit“ zu treffen. Heißt: Die Behörde hätte sich den Fall zumindest anschauen müssen.

Die Uni muss nun der Studentin 1350 Euro an Verfahrenskosten zahlen.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?