Die Angeklagte wirkte vor Gericht eher ungerührt, sie beantwortete alle Fragen sachlich und ohne große Emotionen. Die Frau erklärte, sie fühle sich zwar schuldig der fahrlässigen Tötung, nicht jedoch der vorsätzlichen Brandstiftung. Sie wollte nie, dass es zu einem großen Brand kommt, begründete sie ihre Angaben.
Grund für den folgenschweren Streit mit ihrem Ehemann war, dass er ihre Annäherungsversuche nicht erwidern wollte und das Haus verließ. Daraufhin wurde die Alkoholikerin, die zu dieser Zeit laut eigenen Angaben sechs bis sieben Flaschen Bier und eine halbe Flasche Cognac pro Tag getrunken hatte, zornig. Sie nahm ihr Feuerzeug und zündete ein Badehandtuch an, das auf der Couch lag. "Ich wollte nur das Handtuch verbrennen, damit ich es nicht mehr sehen muss. Mein Mann sollte sehen, dass er mich schon wieder verletzt hat", schilderte sie vor Gericht.
"Es war eine Kurzschlusshandlung"
Richter Peter Wilhelm wollte wissen, ob sie beim Anzünden an ihre drei Kinder im Haus gedacht hatte. "Nein", so die Antwort. "Warum nicht?", fragte der Richter nach. "Es war eine Kurzschlusshandlung", so die Angeklagte. Als auch die Couch Feuer fing, startete sie mit ein paar nassen Handtüchern einen vergeblichen Löschversuch. Daraufhin flüchtete sie durch das Badezimmerfenster ins Freie.
"Ich wollte noch in den ersten Stock zu den Kindern, bin aber nur bis zur vierten Stufe gekommen, dann war so viel Rauch", erklärte sie. "Das sagen Sie jetzt aber zum ersten Mal", warf der Richter ein. Bisher hatte sie ihren Versuch, in den ersten Stock zu gelangen, mit keinem Wort erwähnt. Nach ihrer Aussagen kehrte sie wieder um und gelangte durch das Badezimmerfenster in Freie, wobei ihr ein Passant half.
Zu diesem sagte sie, dass ihr 22-jähriger behinderter Sohn "gezündelt" habe und die Kinder noch im Haus seien. "Wieso schieben Sie sofort die Schuld auf ihr behindertes Kind, obwohl sie genau wissen, dass es nicht so war?", fragte der Richter. "Ich war so aufgeregt", antwortete die Angeklagte. Der 22-Jährige wurde gerettet, für die beiden Kleinen im ersten Stock kam aber jede Hilfe zu spät.
"Immer eine gute Mutter gewesen"
Als Zeuge wurde unter anderem der Ehemann der Beschuldigten gehört. Er gab an, die 42-Jährige sei "immer eine gute Mutter gewesen". Trotz des tragischen Todes der beiden Kinder hält er nach wie vor zu seiner Frau: "Ich steh' voll hinter ihr", betonte er. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte der Angeklagten eine ausgeprägte Alkoholsucht, trotzdem sei sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.
"Sie war schon länger Alkoholikerin, und zwar eine sogenannte Spiegeltrinkerin", erklärte Psychiater Peter Hofmann. Die Beschuldigte hatte am Tag des Brandes rund 1,5 bis zwei Promille Alkohol im Blut gehabt, das sei für sie laut Gutachter aber nicht ungewöhnlich gewesen. Durch das fortwährende Trinken kam es bei der Frau zu einer "Vereinfachung und Vergröberung der Persönlichkeitsstruktur", führte Hofmann aus.









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