Revanche gelungen
Seit dieser Woche hat der Arzt seine Praxis wieder geöffnet, nachdem über ihn wegen des Ermittlungsverfahrens von der Landesregierung ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden war. Dieses endete mit Abschluss, beziehungsweise der Einstellung des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Ried bestätigt, dass es „durch die Tätigkeit des Arztes im Pflegeheim und in der Praxis zu keiner Übertragung des Virus gekommen ist“ und es damit keinen Schuldnachweis gibt. Bekanntlich war dem Arzt unterstellt worden, dass sich ein Patient bei ihm in der Praxis angesteckt habe und dann an Corona verstorben sei.
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