Den Fall ins Rollen brachte massive Schimmelbildung im Badezimmer. In Absprache mit dem Vermieter wollten Getraud D. und ihr Lebensgefährte ein neues Fenster schaffen und andere bauliche Veränderungen vornehmen.
"Wohnung" gar keine Wohnung
Nach einem Lokalaugenschein stellte die Baupolizei fest, dass die Räume unter dem Dach einerseits gesundheitsschädlich sind, andererseits die "Wohnung" gar keine Wohnung ist.
Weil sie die Zinszahlung daraufhin einstellten, werden sie nun delogiert. "Anfang März müssen wir hier raus", erzählt Dieter Z. Wohin ist allerdings unklar. Zumindest eine Option dürfte aufgrund der geltenden Richtlinien nicht mehr infrage kommen: eine Gemeindewohnung. "Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse ergeben nach den geltenden Richtlinien keinen Vormerkgrund" heißt es in der schriftlichen Begründung wortwörtlich.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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