Dass es bei der Entscheidung nicht um die Leitung einer kleinen Laienbühne geht, zeigen schon die zugrunde liegenden Dokumente. Ein eigenes Bundesgesetz regelt das Auswahlverfahren für die Leitung der Salzburger Festspiele detailliert.
In dem Gesetz aus dem Juli 1950 steht genau, wer das fünfköpfige Kuratorium bildet, das den Präsidenten bestimmt. Drei Vertreter aus Salzburg sitzen zwei der Bundesregierung gegenüber. Das Land vertritt Landeshauptmann Wilfried Haslauer im Kuratorium, die Stadt Bürgermeister Harald Preuner.
Dazu kommt noch Hans Scharfetter als Vertreter des Salzburger Tourismusfonds. Damit hat der engste Führungszirkel der Salzburger ÖVP eine Mehrheit in dem Gremium.
Festspielgremium muss einstimmig entscheiden
Die ist allerdings wirkungslos, denn Beschlüsse werden mit „Stimmeneinhelligkeit“ gefasst, wie es im Gesetz heißt, also einstimmig. Für den Bund sitzt Sektionschef Jürgen Meindl als Vertreter des grünen Kulturministeriums im Festspielgremium. Ex-Finanzministerin Maria Fekter vertritt das türkise Finanzministerium.
Nur beratende Stimmen haben Johannes Honsig-Erlenburg für die Stiftung Mozarteum und Christian Kircher als Geschäftsführer der Bundestheater. Wann fällt die Entscheidung? Nach Ende der Festspielsaison wird Anfang September die offizielle Ausschreibung für den Präsidentenposten veröffentlicht.
Die endgültige Entscheidung wird dann im Laufe des Herbst fallen. Eine inoffizielle Vorentscheidung in schwarz-türkis-grünen Hinterzimmern ist nicht ausgeschlossen.
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