Pedalritter-Knigge

Gesetzesänderung geplant: Chaos um 'Radel'-Vorschriften

Steiermark
24.02.2011 16:35
Pünktlich zum Start der neuen Saison will der Bund im Mai die Gesetze für Radfahrer ordentlich anziehen. Gestritten wird jetzt schon heftig, vor allem die angedachte Radhelmpflicht für Kinder bis zehn Jahre polarisiert. Die "Steirerkrone" hat sich den aktuellen Status quo einmal genauer angesehen - und einige Überraschungen erlebt!

Das kleine Einmaleins für Zweiradfahrer in der Steiermark

  • Stichwort Gehsteig-Fahren: "Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht auf den Gehsteig", stellt Herbert Mattersdorfer von der Grazer Polizei unmissverständlich klar. Und auch nicht auf den Schutzweg. Er schützt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur die Fußgänger.
  • Telefonieren am Rad: Ist grundsätzlich erlaubt, "jedoch muss eine Hand immer am Lenker bleiben", weiß der Experte. Das generelle Handy-Verbot gelte nur für Kfz-Lenker. "Freihändigfahren ist untersagt!"
  • Nebeneinander-Fahren: verboten! Außer - und jetzt wird's kurios - für "Radfahrer im Training". Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Radklub sowie entsprechende Ausrüstung. "Ein Steireranzug und eine Puch-Waffenrad wären nicht ausreichend", schmunzelt Mattersdorfer.
  • Alkohol am "Lenker": Radfahrern, die zu tief ins Glas geschaut haben, blühen die gleichen Geldstrafen wie Autofahrern! Für Kfz-Lenker gilt bekanntlich die 0,5-Promill-Grenze, bei Radfahrern sind maximal 0,8 Promille erlaubt. Führerscheinentzug und Nachschulung bleibt den Pedalrittern, die allzu durstig waren, allerdings erspart.
  • Musikhören/Walkman: Ist in der StVO nicht explizit geregelt. Laut Mattersdorfer fallen Stöpsel im Ohr aber unter den §58, "der besagt, dass man im Straßenverkehr aufnahmefähig sein muss". Heißt im Klartext: Musikhören ist eigentlich verboten!

von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"

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