Der 36-Jährige arbeitete zunächst für ein Anlage-Unternehmen, allerdings nur auf Provisionsbasis. "Also Keilerei", meinte Richter Helmut Wlasak trocken. Doch das warf nicht viel ab, also kam der Angeklagte auf die Idee, das Geld selbst zu "veranlagen". Er lockte Kunden mit hohen Zinsen an und erhielt so insgesamt immerhin rund 460.000 Euro.
"Wie wollten Sie das Geld anlegen?", fragte der Richter. "Ich hätte das Ganze mit Wettgewinnen finanziert", kam geradeheraus die Auskunft. Doch das mit dem Spielen funktionierte nicht so ganz, und so nahm der Angeklagte immer neues Geld zur "Vermehrung" an. Dass er selbst schon seit seiner Jugend spielsüchtig war, wurde ihm vom Psychiater bestätigt. "Er zog sich in der Früh einen Anzug an und ging Spielen wie ein anderer zur Arbeit", schilderte die Verteidigerin.
"Das ist die Blödheit schlechthin"
Zuletzt versprach der Angeklagte sogar schon eine Fixverzinsung von 100 Prozent. "Ich hab schon viel erlebt hier, aber das ist die Blödheit schlechthin", schüttelte der Richter den Kopf über jene Anleger, die solchen Versprechungen Glauben schenkten. "Er hat die Reißleine gezogen und Selbstanzeige erstattet, als ihm alles über den Kopf gewachsen ist", hielt Staatsanwalt Wolfgang Fauland dem Beschuldigten zugute. Zuletzt erhielten die Anleger auch noch Tankgutscheine im Wert von 200 Euro, sobald sie ihm Geld übergaben.
Der 36-jährige Angeklagte fasste schließlich vier Jahre Haft aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernd wurden bei einem Strafausmaß von bis zu zehn Jahren vor allem das Geständnis und die Selbstanzeige gewertet.









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