Für dieses Verbrechen hatte der Kosovare bereits zwölf Jahre ausgefasst, doch das Urteil war vom OGH aufgehoben worden, da die Frage einer eventuellen Notwehr bzw. Putativ-Notwehr (irrtümliche Annahme, dass der Angriff eine Notwehr rechtfertigen würde, Anm.) im Erstverfahren nicht ausreichend gestellt worden war. Dies sollte nun unter dem Vorsitz von Friedrich Forsthuber nachgeholt werden.
Eigene Kollegen mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt
Der Sicherheitsbeauftragte hatte die junge Frau damals gegen 2 Uhr angesprochen, was ihren Mann, den 28-Jährigen Angeklagten, offenbar mächtig störte. Er verlangte eine Entschuldigung, was schließlich in einer handfesten Auseinandersetzung endete. Zwei Sicherheitsleute begleiteten den Tobenden im festen Griff vor die Disco, wo das spätere Opfer schließlich noch einmal zum Pfefferspray griff - allerdings nicht sein Ziel, sondern seine Kollegen traf, die deshalb loslassen mussten.
Mit Kampfmesser auf Türsteher eingestochen
Der Kosovare zückte daraufhin ein 25 Zentimeter langes Kampfmesser und stach von oben mehrmals auf sein Gegenüber ein. Der muskulöse Türsteher hatte Glück, die Klinge traf nur Knochen, weshalb die Wunden nicht lebensgefährlich waren. Der Angeklagte verantwortete sich laut seinem Verteidiger Peter Philipp dahingehend, dass er durch den Pfefferspray halb blind gewesen sei und sich wegen der Ankündigung des Opfers - "Jetzt bist du tot" - gefürchtet habe. Er habe daher aus Notwehr gehandelt.
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