"Es hat sich meines Erachtens ein klares Bild ergeben", meinte Staatsanwältin Barbara Linder in ihrem Schlussplädoyer am Montag. Gefälschte Staatsbürgerschaftsnachweise, gefälschte Einkommensnachweise, falsche Honorarnoten über ärztliche Behandlungen, die niemals durchgeführt wurden sowie Einladungen an Kubaner von fiktiven Personen, führte die Anklagevertreterin an, um darzulegen, dass die Beschuldigten "die österreichischen Behörden" systematisch "hinters Licht führten".
Um ohne Arbeit an Geld zu kommen, hätten die Beschuldigten einerseits die Kubaner finanziell ausgenommen und andererseits mittels Honorarnoten über nie erfolgte Behandlungen die Versicherung betrogen.
Auch Arzt ist unter Beschuldigten
Bis zu 3.000 Euro hätten die geschleppten Kubaner für eine solche Einladung, ohne die sie ihr Land nicht verlassen dürfen, bezahlt, führte Linder aus. Diejenigen Personen, die sich bereiterklärt haben, eine solche Einladung auszusprechen, hätten dafür um die 500 Euro kassiert, so die Staatsanwältin weiter. Die Beschuldigten, darunter auch ein Arzt, hätten damit den Rechtsstaat ausgehöhlt, und es sei ihnen auch egal gewesen, wie viel Schaden sie damit anrichten.
Diese sogenannten Einladungen sind notwendig für Kubaner, um ein befristetes Visum zu erhalten. Die einladende Person verpflichtet sich damit, für die Dauer des Aufenthalts für den Lebensunterhalt des Gastes aufzukommen.
Anwalt übt heftige Kritik an Polizei
Verteidiger Michael Kramer sah in den Ausführungen der Staatsanwältin ein "Sammelsurium an Spekulationen" und übte heftige Kritik an der Arbeit der Polizei im Ermittlungsverfahren. Man wisse beispielsweise nicht einmal, wie viele von den rund 145 Kubanern sich tatsächlich in Österreich aufgehalten hätten. Kramer stellte den Vorwurf in den Raum, dass die Geständnisse bei der Polizei durch die massive Ausübung von Druck zustande gekommen seien. "Es gibt keine Opfer", meinte Kramer.
Schließlich gehe es nicht um Prostitution, Menschenhandel oder den Transport von geschleppten Personen in geschlossen Kraftfahrzeugen. Die Einladungen seien ausschließlich im Bekannten- und Verwandtenkreis ausgesprochen worden, auch die Mutter, die eingeladen werde, sei plötzlich eine geschleppte Person.
Rund 100 Zeugen einvernommen
Nur einer der Angeklagten bekannte sich schuldig, die anderen sechs nicht schuldig. Die zwei Hauptangeklagten Kubanerinnen erschienen bisher zu keiner der Verhandlungen, sie dürften sich in die USA abgesetzt haben. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauerten rund drei Jahre und mündeten in einer mehr als 300 Seiten starken Anklageschrift. Im Zuge des Prozesses wurden rund 100 Zeugen einvernommen.









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