Interessantes Ergebnis der Studie: Der Prozentsatz der Sitzenbleiber hat weniger mit den gesetzlichen Regeln und den Leistungen der Schüler eines Landes zu tun, sondern primär mit der Schulkultur und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
An der Spitze der "Sitzenbleiber-Länder" stehen Frankreich und der französischsprachige Teil Belgiens (jeweils 37 Prozent). In Luxemburg haben rund 36 Prozent der 15-Jährigen bereits einmal eine Klasse wiederholt, in Spanien und Portugal jeweils 35 Prozent, in den Niederlanden und dem deutschsprachigen Teil Belgiens 26 Prozent, im flämischen Teil Belgiens 22 Prozent, in Deutschland 21 Prozent, in Liechtenstein 20 Prozent, in Irland zwölf Prozent und in Ungarn zehn Prozent. Österreich kommt auf rund neun Prozent.
Besonders selten sitzengeblieben sind Schüler in Island (ein Prozent), Großbritannien und Slowenien (je zwei Prozent), Finnland (drei Prozent) sowie Tschechien, Dänemark, Litauen, Rumänien, der Slowakei und der Türkei (je vier Prozent).
Zusammenhang zwischen Gesetzeslage und Sitzenbleiben
Für die Studie wurden im Rahmen der PISA-Studie gewonnene Resultate zum Sitzenbleiben mit den diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Staaten verglichen. Ergebnis: Es gibt keinen klaren Zusammenhang zwischen der Gesetzeslage und der Rate der Sitzenbleiber.
Der Grund für die deutlichen Unterschiede in den einzelnen Staaten liege in den Einstellungen des Lehrpersonals, der Bildungsverantwortlichen sowie der Eltern - in manchen Staaten sei die Meinung, dass eine Klassenwiederholung dem Lernerfolg zuträglich ist, stärker vertreten als in anderen.
Sitzenbleiben abschaffen?
Das automatische Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse ist nur in wenigen Ländern Usus: Island und Norwegen kennen kein Sitzenbleiben, Bulgarien und Liechtenstein zumindest im Volksschulbereich nicht. Auch in Großbritannien bleiben die Klassen im Regelfall durch die gesamte Pflichtschulzeit zusammen.
Alle anderen Staaten kennen grundsätzlich das Sitzenbleiben, wobei die Regelungen im Detail unterschiedlich sind. So ist in manchen Staaten etwa die Anzahl der Klassenwiederholungen pro Schüler begrenzt. Sitzenbleiben kann zum Beispiel durch Extra-Unterricht oder Extra-Prüfungen abgewendet werden. In Österreich wurde jüngst immer wieder eine Abschaffung des Sitzenbleibens diskutiert.
Rechtsmittel nicht selbstverständlich
Unterschiedlich sind auch die Instanzen, die bei der Entscheidung über das Sitzenbleiben mitwirken: Vereinzelt (vor allem im Volksschulbereich) müssen die Eltern einer Klassenwiederholung aktiv zustimmen, in manchen Ländern haben die Eltern Mitwirkungsrechte bzw. dürfen das Sitzenbleiben selbst beantragen.
In den meisten Fällen liegt die Letztentscheidung aber bei den Pädagogen - allerdings nicht immer bei den Klassenlehrern selbst, sondern manchmal auch beim Schuldirektor. Dass in Österreich Eltern die Möglichkeit offensteht, gegen das Sitzenbleiben ihrer Kinder mit einem Rechtsmittel bei der Schulbehörde vorzugehen, ist übrigens nicht selbstverständlich.
Sitzenbleiben in gegliedertem Schulsystem häufiger
Zusammen mit Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Litauen, Liechtenstein und der Slowakei gehört Österreich zu den Ländern mit einem gegliederten Schulsystem: Anders als in Staaten mit Gesamtschule besteht in diesen die Möglichkeit, schwächere Schüler statt des Sitzenbleibens in einen anderen Schultyp wechseln zu lassen (in Österreich also von der AHS-Unterstufe in die Hauptschule).
Bemerkenswert: Trotzdem gehören alle Länder mit gegliedertem Schulsystem - Slowakei und Litauen ausgenommen - zur Gruppe jener Staaten, in denen Sitzenbleiben weit verbreitet sind. In Ländern mit Gesamtschulen oder ähnlichen Bildungssystemen kommt es weniger häufig vor, dass Schüler eine Klasse wiederholen müssen, etwa in Finnland, Großbritannien, Schweden, Island und der Türkei. In diesen Ländern gibt es auch die Mittlere Reife, welche erst zum Besuch einer nächsthöheren Schulstufe berechtigt.









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