Die Klägerin hatte auf Basis ihres 2006 abgeschlossenen Dienstvertrages ihre Abfertigung eingeklagt. Das Dienstverhältnis war Ende März 2010 einvernehmlich aufgelöst worden, die Abfertigung wurde aber nicht gezahlt. Stattdessen machte die Hypo beim Arbeitsgericht eine Gegenforderung geltend und verlangte Schadenersatz in der Höhe von knapp 18 Millionen Euro.
Das Begehren auf Schadenersatz wurde in dem Zivilprozess zurückgewiesen, es wurde nicht einmal überprüft. Die Vereinbarung bei der Auflösung des Dienstverhältnisses war, so verlautete aus dem Gericht, derart eindeutig, dass kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage bestand.
Geschäftsführer gewinnt Prozess
Ganz ähnlich gelagert war die Klage des anderen Geschäftsführers, der ebenfalls nach der einvernehmlichen Auflösung vergeblich auf die vereinbarte Abfertigung gewartet hatte. Von ihm forderte die Hypo rund 10 Millionen Euro Schadenersatz, das Begehren wurde abgewiesen, die Richterin sprach ihm die 140.000 Euro Abfertigung zu. Dies ist nun rechtskräftig, die Hypo Leasing wird also zahlen müssen.









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