Ein Schüler der landwirtschaftlichen Fachschule in Kleßheim hatte sich Anfang April 2017 bei einem Missgeschick bei der Eingangstür verletzt: Er hatte in der Eile seinen Fuß in der Glas-Tür.
Dabei zersprang das Glas. Zu 50 Prozent nimmt er die Schuld auf sich. Aber zur Hälfte sieht der Kläger die Schuld beim Land Salzburg, da diese entgegen des Baubewilligungsbescheides aus 1994 kein Sicherheitsglas bei der Verglasung der Türe verwendete. Deshalb reichte er über seine Anwältin eine Amtshaftungs-Klage am Landesgericht ein – mit Streitwert in Höhe von 20.500 Euro. Sowohl das Landesgericht als Erstgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab – es bestehe keine Haftung aufgrund §333 ASVG.
Der OGH hingegen sieht die Sache anders und hob nun die Entscheidung der Vorinstanzen auf. „Der mögliche Bau-Fehler müsse überprüft werden“, erklärt Sprecher Raimund Wurzer. Deshalb müsse nun neu verhandelt werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.