Haftung ist unklar

Schüler klagte Land nach Unfall mit Schul-Glastür

Salzburg
10.07.2021 08:00
Ein bemerkenswerter Rechtsstreit beschäftigt sowohl Landesgericht als auch Obersten Gerichtshof: Ein Schüler der Landwirtschaftsschule Kleßheim hat das Land nach einem Unfall bei der gläsernen Eingangstüre geklagt. Er begehrte zur Hälfte Schadenersatz, auch weil das Land kein Sicherheitsglas einbauen ließ.

Ein Schüler der landwirtschaftlichen Fachschule in Kleßheim hatte sich Anfang April 2017 bei einem Missgeschick bei der Eingangstür verletzt: Er hatte in der Eile seinen Fuß in der Glas-Tür.

Dabei zersprang das Glas. Zu 50 Prozent nimmt er die Schuld auf sich. Aber zur Hälfte sieht der Kläger die Schuld beim Land Salzburg, da diese entgegen des Baubewilligungsbescheides aus 1994 kein Sicherheitsglas bei der Verglasung der Türe verwendete. Deshalb reichte er über seine Anwältin eine Amtshaftungs-Klage am Landesgericht ein – mit Streitwert in Höhe von 20.500 Euro. Sowohl das Landesgericht als Erstgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab – es bestehe keine Haftung aufgrund §333 ASVG.

Der OGH hingegen sieht die Sache anders und hob nun die Entscheidung der Vorinstanzen auf. „Der mögliche Bau-Fehler müsse überprüft werden“, erklärt Sprecher Raimund Wurzer. Deshalb müsse nun neu verhandelt werden.

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