Laut Behinderteneinstellungsgesetz sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter einen Behinderten einzustellen. Sie können sich jedoch von dieser Verpflichtung mit einer Ausgleichstaxe freikaufen. Diese Ausgleichstaxe beträgt bei einer Firmengröße bis zu 100 Mitarbeitern 226 Euro, bis zu 399 Mitarbeitern 316 Euro und ab 400 Mitarbeitern 336 Euro. Wie viel Geld die Betriebe mit der Ausgleichstaxe im Vorjahr insgesamt gezahlt haben, diese Zahl liegt im Sozialministerium vorerst noch nicht vor.
Insgesamt hätten nach den gesetzlichen Vorgaben im Vorjahr 101.075 Personen mit Behinderung beschäftigt werden müssen. Tatsächlich waren von diesen Pflichtstellen aber nur 67.016 oder 66,3 Prozent besetzt.
Die Quote von 22,6 Prozent an Betrieben, die sich zur Gänze an ihre Einstellungspflicht gehalten haben, ist gegenüber dem Jahr 2009 unverändert geblieben. Die Zahlen für den öffentlichen Bereich, der ebenfalls dieser Verpflichtung unterliegt, liegen für 2010 noch nicht vor. Im Jahr davor hat der Bund die vorgeschriebene Quote eingehalten.









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