Die tschechische UVP ist und bleibt EU-rechtswidrig und müsste von Österreich, wie Anschober moniert, durch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren bekämpft werden, wenn Tschechien schon nicht zum Abbruch gebracht werden kann.
Doch selbst eine EU-rechtswidrige UVP könnte kein für die Temelín-Erweiterung positives Ergebnis bringen, ist Anschober überzeugt: "Die neuen Reaktorblöcke sind als reine Stromexportanlagen ausgelegt und wären schon deshalb im Umweltverfahren nicht genehmigungsfähig", schreibt Anschober in Briefen an Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP).
Zweiter inhaltlicher Schwachpunkt der UVP ist laut Anschober, dass kein konkreter Reaktortyp geprüft wird, sondern das Verfahren mehrere hypothetische Atomanlagen zum Thema hat: "Das geht am Sinn eines UVP-Verfahrens vorbei und dürfte kaum der Rechtsstaatlichkeit entsprechen", rügt der Grüne.
Drittens steht die noch immer ungelöste Frage der Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle "ganz eindeutig der Ausstellung eines positiven UVP-Bescheids entgegen", wie Anschober betont.
Kronen Zeitung
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