Gastro fehlt Personal

Kocher: Zumutbarkeitsregeln wieder anwenden

Politik
05.07.2021 13:42

Auch nach der Wiedereröffnung stehen viele Gastronomiebetriebe vor Herausforderungen: Viele Unternehmen finden nur schwer Personal. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will das nun ändern, indem er bestehende Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose wieder anwenden möchte. Während der Corona-bedingten Rekordarbeitslosigkeit wurden diese nicht umgesetzt. „Die Regeln werden nicht verschärft, sondern man setzt die bestehenden Regeln durch und macht das Ganze verbindlicher“, erklärte Kocher.

Es sei derzeit in gewissen Branchen wie im Tourismus schwierig für die Unternehmen, Mitarbeiter zu finden, da es fast keine Arbeitskräfte gebe. Es handle sich etwa um Saisonniers, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, um zu arbeiten, die während der Corona-Pandemie in ihren Ländern geblieben seien und sich umorientiert hätten. Im Tourismus hätten die Öffnungen in ganz Europa etwa gleichzeitig stattgefunden, statt dass die Saison wie üblich langsam beginne, auch das habe zu Knappheiten geführt. Um kurzfristig Arbeitskräfte zu bekommen, würden auch Überzahlungen des Kollektivvertrags nicht helfen, so der Minister. Kocher erwartet aber, dass sich die Lage wieder einpendle.

Branche soll auch an eigener Attraktivität arbeiten
Grundsätzlich gehe es im Tourismus darum, die Branche attraktiv für Arbeitskräfte zu machen. Wobei Kocher überzeugt ist, dass die Bedingungen meistens ohnehin passen, es gebe aber einige „schwarze Schafe“. Eine große Frage sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weil im Tourismus zwar nicht mehr, aber zu anderen Zeiten gearbeitet werde. Bei der Kinderbetreuung müsse man jedenfalls Fortschritte machen. Außerdem gebe es „regionalen Mismatch“ innerhalb Österreichs am Arbeitsmarkt.

Das AMS habe eine Zielvorgabe vom Ministerium bekommen, wonach die Verbindlichkeit insgesamt stärker betont werde. Nach einer starken Qualifikationsoffensive gehe es jetzt auch mehr um die Vermittlung. „Jetzt geht‘s darum, dass dort, wo es schwierig ist, Arbeitskräfte zu finden, auch Vermittlung wieder stattfindet.“ Die Verbindlichkeit betreffe etwa die Wahrnehmung von Terminen beim AMS oder die Annahme eines Arbeits- oder Qualifikationsangebots.

Der Arbeitsmarkt sei zweigeteilt: Ältere bzw. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen hätten es noch immer schwer, Arbeit zu finden. „Es geht nicht darum, die in einen Niedriglohnbereich zu bringen, da geht es um Qualifikationen“, erläuterte Kocher. Gefragt nach einem Beispiel für die Anwendung von Sanktionen nannte er Menschen, die arbeitslos waren und dann nur geringfügig arbeiten, obwohl sie eigentlich Vollzeit arbeiten könnten, weil sie keine Einschränkungen haben, und die sich vielleicht zum Arbeitslosengeld etwas mit Schwarzarbeit dazuverdienen. „Das ist natürlich auf Dauer eine Ausnützung des Arbeitslosensystems und nicht im Sinne der Versicherungsgemeinschaft.“

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