Landtagswahlkampf

Ab nun geht’s in Oberösterreich ums liebe Geld

Oberösterreich
04.07.2021 18:00

Erstmals greift das Wahlkampfkosten-Limit bei Landtagsurnengang in Oberösterreich. Mit 6 Millionen Euro je Partei ist es allerdings exorbitant hoch!

Ab nun, genau ab Dienstag, geht’s in Oberösterreich in Sachen Landtagswahl (die am 26. September ist) ums liebe Geld: Ab dem Stichtag 6. Juli, dem 82. Tag vor der Wahl, werden die Wahlkampfkosten auf das Limit angerechnet, das per Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2020 eingezogen worden ist.

Nur 1 Millionen weniger als bei Bundeswahl
Dieses Limit beträgt für den Landtagswahlkampf einer Partei 6 Millionen € - was exorbitant hoch ist, wenn man es mit der Beschränkung auf 7 Millionen Eurofür bundesweite Wahlkämpfe (Nationalrat, Bundespräsident, EU-Wahl) vergleicht. Und wenn man bedenkt, dass die Kosten für die gleichzeitig stattfindenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen davon gar nicht erfasst sind.

Schafft es ÖVP diesmal, das Limit einzuhalten?
Aber sogar die 7 Millionen Euro hat die Landes-ÖVP bei der Landtagswahl 2015 um 340.000 Euro überschritten. Wird sie diesmal mit „nur“ 6 Millionen € auskommen? Bei den anderen Parteien sollte das kein Problem sein, lagen sie doch im Landeswahljahr 2015 jeweils deutlich darunter, wie die Grafik zeigt. Dort ist auch abzulesen, dass selbst hohe Wahlkampfausgaben nicht vor Abstürzen in der Wählergunst schützen

Überprüfen wird das ein Transparenz-Senat
Apropos Schutz: Überprüfen wird die Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben ein eigens eingesetzter Parteien-Transparenz-Senat nach dem Vorbild des Bundes. Bis zum 30. September im Jahr nach der Wahl (diesmal also 2022) müssen die Parteien dem Senat über ihre Wahlkampfkosten berichten. Auch die Kosten für Plakate, die schon einige Zeit hängen (wie etwa der geheimnisvolle Vorschlag mit SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer in der Karikatur), werden für die Zeit ab 6. Juli schlagend.

Geldbußen als Sanktion
Für Überschreitungen des Kostenlimits kann der Senat Geldbußen verhängen, deren Höhe vom Ausmaß der Mehrausgaben abhängt. Man könnte da von exponentieller Steigerung der Geldstrafe sprechen.
Chefin des Transparenz-Senates für Oberösterreich ist die frühere Jus-Dekanin der JKU Katharina Pabel, die heute an der WU in Wien lehrt. Die weiteren Mitglieder sind JKU-Rechtsexperte Andreas Janko und Ex-Sparkassen-Chef Michael Rockenschaub.

Weitere Stichtage in Richtung Wahlsonntag
Der 6. Juli ist auch der Stichtag für das Wählerverzeichnis. Der nächste „Meilenstein“ ist der 10. August, der 47. Tag vor dem Wahltag. Bis dahin müssen die Parteien ihre Wahllisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten einbringen. Die vier Landtagsfraktionen und die Neos, die in den Landtag drängen, haben ihre Listen schon erstellt.
Wichtig sind dann noch der 22. und 24. September: Eine Wahlkarte kann man bis zwei Tage vor der Wahl, also bis 24. September, bei der Gemeinde beantragen. Aber wenn schriftlich, dann spätestens bis 22. September.

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