10.02.2011 13:32

Bewährungsstrafe

Keine Haft für Vater des Amokläufers von Winnenden

Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Vater des Täters nicht ins Gefängnis muss. Das Gericht verurteilte den 52-jährigen Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung.
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