Zweite Betreuungskraft

Neues Personal für die Kindergärten

Salzburg
23.06.2021 12:00

Mehr Pädagoginnen für die Kindergärten im Bundesland Salzburg - und damit eine bessere und gezieltere Förderung der Kleinsten: Künftig soll bereits ab einer Gruppengröße von 20 Kindern eine zweite Betreuungskraft gesetzlich verpflichtend sein. Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) will hierfür das Budget erhöhen.

Sigrid Gsenger, Sprecherin der Salzburger Elementarpädagoginnen und -pädagogen, ist erleichtert. „So können wir jedes Kind individueller und besser fördern“, sagt sie. Eine Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes soll dies ab dem kommenden Jahr sicherstellen. Künftig muss in jeder Kindergartengruppe ab einer Größe von 20 Kindern eine zweite Fachkraft anwesend sein. Bislang galt das erst ab einer Gruppengröße von 23 Kindern.

Und: In Zukunft dürfen generell nicht mehr als 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Die Novelle soll ab 1. Jänner 2022 gelten. Das Budget hierfür ist laut Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) ab September 2021 gesichert. Betriebe, die die neuen Vorgaben noch nicht erreichen, haben eine Übergangsfrist bis zum folgenden Kindergartenjahr im September 2022. Salzburg soll damit künftig den bundesweit besten Betreuungsschlüssel - sieben Kinder für eine Pädagogin - bekommen. Noch im Sommer soll das Gesetz in Begutachtung gehen.

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