Wirf zuerst einen Blick in deinen Mietvertrag, denn dort sind grundsätzlich alle deine Rechte und Pflichten festgehalten. Gibt es kein explizites Verbot der Hundehaltung, so steht dir die Anschaffung eines Vierbeiners frei, da Hundehaltung rechtlich zur allgemeinen Lebensführung eines Mieters gehört. Deine Nachbarn müssen kleinere Verunreinigungen und ein wenig Gebell in Kauf nehmen, solange daraus keine Beeinträchtigungen in großem Ausmaß werden. Häufen sich berechtigte Beschwerden, so kann dein Vermieter auf Unterlassung der Hundehaltung klagen.
Auf Nummer sicher gehst du, wenn du dir vor Anschaffung des Hundes eine schriftliche Erlaubnis beim Vermieter einholst. Hast du deinen Liebling allerdings ohne Beschwerde des Vermieters schon mehrere Jahre in deiner Wohnung, kann von seiner stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden.
Die fristlose Kündigung deines Mietverhältnisses ist nur dann zulässig, wenn du trotz begründeter Beschwerden nichts gegen Dauergebell und intensive Verschmutzung oder Geruchsbelästigung unternimmst. Schaffst du Abhilfe und sorgst dafür, dass ein friedliches Zusammenleben aller Parteien möglich ist, kommt nur das Mittel der Klage auf Unterlassung der Hundehaltung infrage.
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