Das Schreiben aus Polen war vergangene Woche eingelangt, musste aber noch übersetzt werden - was offenbar eine ganze Woche dauerte. Wie Barwitzius am Mittwoch außerdem mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Krakau eine Ausfertigung des Urteils des Landesgerichts Korneuburg angefordert, das die Strafe - 18 Jahre Haft - ausgesprochen hatte.
Die Polin hatte im Oktober 2007 ihre Nachbarin in Korneuburg im Streit erschlagen. Dafür wurde sie im Jahr darauf rechtskräftig verurteilt. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr aber schon nach kurzer Zeit eine Haftunterbrechung gewährt, die später durch ein Gutachten widerrufen wurde.
Die Frau ging aber nicht mehr zurück ins Gefängnis, sie war bereits im Ausland untergetaucht - laut ihrer Tochter befand sie sich auf Pilgerreise nach Rom. Daraufhin wurden im vergangenen November Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und ein europäischer Haftbefehl erlassen. Ende November konnte schließlich in ihrer Heimat Polen verhaftet werden.









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.