Erlaubt oder nicht?

EuGH soll Handel mit gebrauchter Software klären

Digital
03.02.2011 12:48
Darf gebrauchte Software weiterverkauft werden oder nicht, noch dazu, wenn sie nur über das Internet heruntergeladen wurde? Mit dieser strittigen Frage soll sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen, nachdem der deutsche Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe zu keinem Urteil kam. Das Problem betreffe das harmonisierte EU-Recht und müsse deshalb zwingend dem EuGH vorgelegt werden, hieß es. Damit ist die mit Spannung erwartete Entscheidung ein weiteres Mal aufgeschoben.

Geklagt hatte der Software-Hersteller Oracle gegen eine Firma, die Softwarelizenzen von Unternehmen ankauft und vertreibt. Die Käufer mussten sich dann das Programm auf der Internetseite von Oracle herunterladen. Der Vorwurf lautete, dass dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. In den Vorinstanzen erhielt Oracle recht.

Sowohl die Softwarehersteller als die Händler gebrauchter Software begrüßten die Entscheidung für eine europaweite Klärung der Frage. "Wir erwarten, dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt", sagte Severin Löffler von Microsoft Deutschland. Der Geschäftsführer von usedSoft, Peter Schneider, erhofft sich Klarheit über den Handel mit gebrauchter Software, vor allem wenn sie online in Verkehr gebracht wird.

Hersteller bestehen bei Online-Verkauf auf Urheberrecht
Der EuGH muss klären, ob gebrauchte Software überhaupt weiterverkauft werden darf, wenn sie nur über das Internet herunterzuladen ist. Die Hersteller bestehen darauf, dass ihnen in diesen Fällen das Urheberrecht zusteht; die Händler von gebrauchter Software verweisen dagegen darauf, dass das Herunterladen nur der moderne Weg ist, Software zu verbreiten.

Werde dies erschwert, könnten Unternehmen ihre alte Software nicht mehr zu Geld machen. Die wirtschaftliche Größenordnung des Handels mit gebrauchten Computerprogrammen schätzt Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG, allein bei den 30 deutschen börsennotierten Dax-Unternehmen auf 1,3 Milliarden Euro.

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