Die Stadt Wien hat laut ORF vergangenen Winter die privaten Räumungsfirmen dafür gestraft, dass sie den Streusplitt nicht rasch genug beseitigt haben. Daraufhin wurde der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) eingeschaltet, er hob den Bescheid auf. Anstelle der Räumungsfirmen müssten die Hauseigentümer angezeigt werden, hieß es in der Begründung. Als Reaktion darauf belangte die Stadt die Hauseigentümer. Doch auch diese Strafe hob der UVS mit der Argumentation auf, dass die Hauseigentümer die Streumittel nicht ausgebracht hätten.
Die Stadt Wien will nun trotz der Unklarheit die säumigen Hausbesitzer strafen. Die Juristen der Umweltabteilung überarbeiten zudem das Gesetz, damit die Lücke bis kommenden Winter geschlossen ist.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.