Justiz sucht weiter

AvW-Millionen für Anleger endgültig verloren?

Österreich
01.02.2011 13:08
Mit dem Urteil gegen den AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach ist ein erster Schlussstrich unter einen der größten Prozesse der Zweiten Republik gezogen worden. Doch zu Ende ist die Causa damit noch lange nicht, mehr als 20 Personen werden von der Justiz nämlich zusätzlich als Beschuldigte geführt. In diesen Fällen sind Folgeprozesse zu erwarten. Zudem geht das Rätselraten um die verschwundenen Millionen weiter.

Auer-Welsbach hat am Montag mit seinem umfassenden Geständnis im allerletzten Moment die Reißleine gezogen. Richter Christian Liebhauser-Karl honorierte die prozessverkürzende Aussage dann auch mit dem "Nachlass" von zwei Jahren gegenüber der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Wie schon im BAWAG-Prozess hatte sich auch im AvW-Verfahren gezeigt, dass bei einer derart erdrückenden Beweislage ein totaler Konfrontationskurs der Verteidigung wohl der falsche Weg gewesen wäre.

Suche nach AvW-Millionen eingestellt?
Das Ende des Verfahrens heißt allerdings auch, dass die Suche nach verschwundenen AvW-Millionen wohl nicht weitergeführt und die Quote für die geschädigten Anleger nicht erhöht wird. Immerhin gestand Auer-Welsbach zu, dass für den Fall des Auftauchens bisher nicht bekannter Gelder diese für Schadenersatz verwendet werden dürfen. Prozessbeobachter rechnen allerdings nicht damit, dass es da noch Schätze zu heben gibt.

Insolvenzverfahren wird noch Jahre dauern
Auch das Insolvenzverfahren der AvW-Gruppe und der AvW Invest AG ist von dem Strafurteil nur am Rande betroffen. Masseverwalter Gerhard Brandl rechnet damit, dass die ganze Causa noch "zwei oder drei Jahre" dauern wird. Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof sollen klären, wie Genussrechte juristisch zu behandeln sind. Es ist nämlich nicht ganz eindeutig, ob sie als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital bewertet werden müssen.

Anleger müssen wohl mit Verlusten leben
Die mehr als 12.500 Anleger werden jedenfalls 70 bis 80 Prozent ihres Investments abschreiben müssen. Auer-Welsbach hat in dem Prozess maximal 500 Euro pro Genussscheininhaber anerkannt, die den Geschädigten zurückgezahlt werden müssen. Bei 12.500 Geschädigten wären das lediglich 6,25 Millionen Euro an Schadenersatz. Wie viel beim Insolvenzverfahren insgesamt an Geld hereinkommen wird, ist noch nicht geklärt, die Masseverwalter rechnen mit rund 100 Millionen Euro.

Eine Hoffnung bleibt den Anlegern noch: Sie können auch bei den zu erwartenden Prozessen gegen andere Beschuldigte Ansprüche anmelden, etwa bei den Verfahren gegen die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch oder Hans Linz.

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