Um teure Prunkbauten in den Gemeinden zu vermeiden, gibt es bei den Förderungen eine Baukostenobergrenze. Beispiel: Kostet ein Projekt eine Million Euro, dürfen diese Kosten nicht überschritten werden. Dafür gibt es Förderungen aus dem Gemeindeausgleichfonds.
Wird der Bau aber um 20 Prozent teurer, muss die Gemeinde die Mehrkosten komplett alleine stemmen. Steigt der Preis auch über diese 20 Prozent an, entfallen die Förderungen komplett. Derzeit sind diese Kriterien aber fast nicht einzuhalten, weil die Preise am Bau und für das Material zum Teil extrem gestiegen sind.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer hat daher am Mittwoch seine Beamten mit der Prüfung einer temporären Anhebung dieser Obergrenze beauftragt.
Laut dem Landeschef sollen bereits begonnene Projekte damit gewährleistet werden. Betroffen sind etwa einige Kindergärten und ein Gemeindeamt. Denn im schlimmsten Fall müssten die halb fertigen Baustellen still gelegt werden.
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